Leistungen Geburtshilfe

ambulant

  • Schwangerenvorsorge
  • Geburtshilfliche Sonografie
  • Fehlbildungsdiagnostik, 2B-Ultraschall in der 20. SSW
  • Nackentransparenzmessung
  • NIPT (Trisomieausschluß,Geschlechtsbestimmung und bei Rh-neg. Schwangeren die fetale Blutgruppenbestimmung
  • Dopplersonografie
  • 4D-Ultraschall
  • Individuelle Geburtshilfe

Schwangerenvorsorge

Die Mutterschaftsrichtlinien sehen eine Reihe von Leistungen vor, die wir Ihnen selbstverständlich alle in unserer Praxis bieten. Dazu zählen bei der Erstuntersuchung:

  • Blutgruppen-, Rhesusfaktor- und Antikörperbestimmung
  • Rötelntiter
  • Luesdiagnostik (Syphillis)
  • HIV-Test (AIDS)
  • Chlamydiendiagnostik aus dem Urin
  • Hepatitis-B-Diagnostik
  • Blutzuckerbelastungstest zum Ausschluß eines Schwangerschaftsdiabetes in der 24.-28. SSW

Bei jedem Kontrolltermin erfolgt eine Tastuntersuchung des Muttermundes, die Messung des Blutdrucks, die Kontrolle des Urins und des Gewichts sowie ab der 28.SSW eine Kontrolle der kindlichen Herztöne sowie der Wehentätigkeit

Während der gesamten Schwangerschaft sind 3 Basisultraschalluntersuchungen vorgesehen:

  1. 9. – 12. SSW:
    Festlegung des rechnerischen Termins, Feststellung der Anzahl der Feten, mögliche Feststellung eines Nackenödems als Hinweis auf eine genetische Störung.
  2. 19. – 22. SSW: Hier ergibt sich seit dem 1.7.2013 eine Neuerung. Es wird ein erweiterter Ultraschall zum Ausschluß von bestimmten häufigen Fehlbildungen als allgemeine Wahlleistung angeboten (sog. 2b-Ultraschall). Dieser Ultraschall ersetzt den ursprünglichen Ultraschall in diesem Zeitfenster. Auf Wunsch der Patientin kann aber auf die differenzierte Betrachtung des Kindes verzichtet und der herkömmliche Ultraschall durchgeführt werden.
    Unsere Ärzte sind qualifiziert für den 2b-Ultraschall.
  3. 29. – 32. SSW:
    Beobachtung der Entwicklung und des Wachstums des Kindes, Feststellung der Lage von Kind und Mutterkuchen, Beobachtung der Fruchtwassermengege

Bei auffälligen Befunden können weitere Ultraschalluntersuchungen und Doppleruntersuchungen notwendig werden.

Zur weiteren vorgeburtlichen Diagnostik wird Schwangeren, die 35 Jahre und älter sind, die Fruchtwasseruntersuchung angeraten. Diese wird auch bei vererblichen Krankheiten und auffälligen Ultraschallbefunden als Kassenleistung angeboten.

Individuelle Gesundheitsleistungen Geburtshilfe

Toxoplasmose

Suche nach Infektionserregern aus dem mütterlichen Blut die bei Nichterkennung zu Frühgeburten, Fehlgeburten und Fehlbildungen führen kann. Der Erreger wird durch Tiere, rohes Fleisch und Rohmilchprodukte übertragen. Grundsätzlich sind 3 Blutuntersuchungen in der Schwangerschaft notwendig. Bei festgestelltem Schutz bei der ersten Untersuchung sind weitere nicht notwendig.

Erstrimesterscreening

Ultraschalluntersuchung zur Messung der Nackentransparenz und Blutabnahme bei der Mutter in der 12.-14. SSW dient dem Versuch, das Risiko auf eine Chromosomenstörung bzw. auf einen offenen Rücken abzuschätzen. Ein Computerauswertungsprogramm erstellt ihr persönliches Risiko unter Berücksichtigung zweier Blutwerte: freies Beta-HCG und PAPP-A. Diese Methode bietet eine Sicherheit von 80 %. Bei auffälligen Werten wird die Fruchtwasseruntersuchung empfohlen.

B-Streptokokkenabstrichch

In der 36. SSW kann eine Infektion mit B-Streptokokken, die das Kind bei der Geburt gefährden können mit einem bakteriologischen Abstrich ausgeschlossen bzw. diagnostiziert und behandelt werden.

Ultraschalluntersuchungen

In den Mutterschaftsrichtlinien sind 3 Ultraschalluntersuchungen vorgesehen. Wir sprechen von Screeninguntersuchungen.

Darüber hinaus können zu Lasten der Krankenkasse weitere Ultraschalluntersuchungen notwendig sein, wenn der Verdacht auf krankhafte Befunde besteht oder krankhafte Befunde festgestellt werden. Doppleruntersuchungen (Durchblutungsdiagnostik mit Ultraschall bei Kind und Mutter in der Schwangerschaft werden bei uns neben dem CTG (Herzton-Wehenschreiber) bei entsprechender Indikation zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse durchgeführt. Werden von der Schwangeren zusätzliche Ultraschalluntersuchungen ohne entsprechende medizinische Indikation erbeten, so müssen sie von der Schwangeren selbst bezahlt werden.

4D-Ultraschall

Dient der Visualisierung der kindlichen Gesichtszüge und kann ergänzend durchgeführt werden wenn das Profil des Kindes gut darstelbar ist, typischwerweise in der 24.-28. SSW